Freiheitliche Wirtschaft (FW) fordert Abwicklung der Hilfsmaßnahmen über das Finanzamt!
Erstellt am 2020-06-09
FW-Krenn: Drop-out-Quote beim Härtefallfonds zeigt, dass falsches Modell gewählt wurde!
„Die Ablehnungs-Bilanz beim Härtefallfonds mit einer Drop-out-Quote von rund 17 Prozent ist besorgniserregend. Vor allem viele KMU-Unternehmer und EPU fallen in der zweiten Phase durch den Rost. Der Maßstab darf nicht bei fehlenden Daten der Identitätsfeststellung oder zu viel an punktuellen Einnahmen liegen, sondern müsste sich an den Vergleichszahlen des Vorjahres orientieren“, so der Bundesobmann der Freiheitlichen Wirtschaft (FW) und WKÖ-Vizepräsident, Matthias Krenn, der mit Nachdruck eine Umstellung der Abwicklung der Hilfsgelder und Kurzarbeit auf das Best-Practice-Modell-Schweiz fordert!
Krenn weiter: „Schnelle Hilfe ist die beste Hilfe. In der Schweiz wurde den Unternehmern binnen 24 Stunden bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes unbürokratisch an Hilfsgeldern ausbezahlt. Auch bei der Kurzarbeit reichte ein einfacher Antrag zur Vorfinanzierung der Entschädigungszahlungen, damit es zu keinen Liquiditätsengpässen bei den Unternehmern kommt. Die Abwicklung erfolgte durch die Finanzämter, wo alle unternehmerrelevanten Daten und Fakten zusammenlaufen. In Österreich hingegen befassen sich die einzelnen Ministerien, die Finanzämter, das AWS, das AMS, die WKÖ, die ÖHT, die Cofag, die Hausbanken und sicher noch ein paar andere Stellen mit ihren bürokratischen Strukturen mit Anträgen, Gegenchecks, Gewährungen. Ablehnungen und verzögerte Auszahlungen sind so hausgemacht!“
„Wir fordern daher einen Cut unter all diesen Maßnahmen, eine Umstellung auf eine Direktabwicklung durch die Finanzämter, Neuberechnung mit bereits getätigten Maßnahmen, sofortige Auszahlung an die Unternehmer und Verlängerung aller Stundungen bis zum Ende des Jahres. Damit verschafft man nicht nur den Unternehmern Luft zum Atmen und Wirtschaften, sondern den Regierungsexperten wertvolle Zeit für die Erarbeitung zielführender konjunktureller Maßnahmen, die bereits mit 1.7.2020 in Kraft treten könnten“, schlägt Krenn als Lösung für mehr frisches Geld am Markt, Ankurbelung des Wirtschaftskreislaufes, Vermeidung von Insolvenzen und den Erhalt von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung vor.