Besondere Leistung muss sich steuer- und abgabenfrei lohnen!

FW-Krenn: Sonderzahlungen infolge der Systemaufrechterhaltung dürfen keine steuerlichen Nachteile verursachen!

„Der Ankündigung von Bundeskanzler Kurz zur Steuerfreistellung von Prämien, Boni oder sogar einem 15. Gehalt sehen wir mehr als positiv. Wenn Unternehmer freiwillig ihren Mitarbeitern ihren Einsatz als systemerhaltende Versorger während der Corona-Krise abgelten wollen, dann dürfen weder dem Dienstgeber noch dem Dienstnehmer steuerliche Nachteile entstehen. Die medial angekündigte und zugesagte Ausnahmeregelung für Handelsangestellte muss daher im Sinne der Gleichbehandlung auf alle Branchen ausgeweitet werden“, schlägt der Bundesobmann der Freiheitlichen Wirtschaft (FW) und WKÖ-Vizepräsident, Matthias Krenn, vor.

Krenn weiter: „Unternehmer sind sich ihrer sozialen Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern bewusst. Wenn es die finanzielle Lage eines Betriebes erlaubt, dann wird es auf freiwilliger Basis monetäre Abgeltungen als Wertschätzung für den unermüdlichen Einsatz geben. Diese Ausnahmeregelung der Steuer- und Abgabenbefreiung muss für alle derartigen Sonderzahlungen gelten und ist rasch zu beschließen!“

„Selbstverständlich sprechen wir uns als Unternehmervertreter klar gegen jene Forderung der GPA aus, diese Prämienzahlungen als 15. Gehalt verpflichtend für die Unternehmer in den Kollektivverträgen zu verankern. Eine verbindliche Regelung ist nur dahingehend zu schaffen, dass die Steuer- und Abgabenbefreiung seitens der Regierung garantiert wird“, so Krenn abschließend.