Freiheit macht Wirtschaft attraktiv und modern

… wenn man als Unternehmer Teil einer gesetzlichen Interessens- vertretung ist. Unsere Vision einer Wirtschaftskammer 4.0 zielt auf einen strukturellen Wandel und eine Neuorientierung ab.

Die Wirtschaftskammer als gesetzliche Interessenvertretung soll mit einer starken Stimme für die Wirtschaft sprechen. Es ist wichtig, dass sie nicht nur verwaltet, sondern sich im Sinne der Unternehmerinnen weiterentwickelt. Daher müssen sich Organisation, Finanzierung, Mitbestimmungsformen und das künftige Leistungsprofil der Wirt- schaftskammern und Fachorganisationen einem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel stellen.

Erfolgreiche und gut auf die Bedürfnisse der Mitglieder ausgerichtete Vereinigungen brauchen keine verpflichtende Mitgliedschaft. Es gibt in Österreich viele Beispiele, wie man auch mit einer freiwilligen Mitgliedschaft für seine Mitglieder erfolgreich sein kann. Die Mit- gliedschaft in der Wirtschaftskammer muss attraktiv und darf nicht verpflichtend sein. Die Funktionärsstruktur innerhalb der einzelnen Organe ist zu hoch und bläst den Kammerapparat nur künstlich auf. Sieben Vizepräsidenten sind nicht mehr zeitgemäß.

Fairness bei der Finanzierung der Wirtschaftskammer.
Wir legen Wert auf Entlastung der Mitglieder, insbesondere der großen und mittleren Beitragszahler. Unser Ansatz ist: Eine bezahlte Mitgliedschaft pro Standort (Abschaffen der Mehrfachmitgliedschaf- ten) pro Bundesland. Durch die Umstellung auf maßgeschneiderte Leistungspakete nach einem Leistungsverzeichnis soll die Kammer zu einer echten Servicestelle umgewandelt werden. Damit wäre sicher- gestellt, dass die Mitglieder zwar ein Grundpaket zahlen und darüber hinausgehende Leistungen gesondert verrechnet werden.

Damit könnte man Mehrfachgrundumlagen beseitigen und folgen- des erreichen:
– Befreiung der Investitionen von der Kammerumlage 1
– Degressive Gestaltung der Kammerumlage 1
– Lineare Senkung der Kammerumlage 2 um 5 Prozent
– Aliquotierung der Grundumlage
– Befreiung der Neugründer für 365 Tage ab der Neugründung von der Pflicht zur Leistung der Grundumlage

Strukturreform der Wirtschaftskammer.
Es bedarf einer Anpassung der Strukturen, des Leistungsspektrums und der Prozesse an ein geändertes Umfeld, um für jedes einzelne Mitglied eine deutlich erkennbare, klare und transparente Organi- sation darzustellen. Das Fachgruppensystem ist zu hinterfragen. Es stellt sich auch die Frage, ob es Organisationseinheiten wie eine Spartenkonferenz braucht. Auch die Bezirksstellen sind in Zeiten der Digitalisierung nicht mehr zeitgemäß. Konkret geht es um die Reduk- tion des Faktors 10 im Sinne eines kooperativen Föderalismus und die Bündelung der Leistungsangebote zur Optimierung der Effizienz bei der Leistungserbringung.

Direktwahl vor Urwahl.
Beim Wahlsystem würde eine Umkehrung Sinn machen. Zumindest bei den Delegierten zum Wirtschaftsparlament würde eine Direkt- wahl zu einer höheren Wahlbeteiligung führen. Die Anzahl der Funk- tionäre der einzelnen Organe ist zu hoch und bläst den Kammerap- parat nur künstlich auf. Die Installierung von 7 Vizepräsidenten ist alles andere als zeitgemäß.

Attraktive Freiwilligkeit statt Zwang.
Die Wirtschaftskammer so attraktiv gestalten, dass man freiwillig Mitglied sein möchte!