Wirte brauchen mehr Rechtssicherheit beim Rauchverbot!

FW-Fürtbauer: Unser Wirtschaftskammer-Antrag zeigt Maßnahmen zur Sicherung und Fortbestand der heimischen Gastronomie auf!

„Die Bilanz des 1.11.2019 in Kraft getretenen generellen Rauchverbots ist vernichtend. Massive Umsatzeinbußen durch das Fernbleiben der Gäste, erste Betriebsschließungen und Kündigungen der Mitarbeiter sind die Folgen. Die Eingriffe in die unternehmerischen Freiheiten, die Ungleichbehandlung zu öffentlichen Einrichtungen, der überzogene Anrainerschutz und die schwammigen gesetzlichen Regelungen hinsichtlich Definition der Freiflächen tragen nichts zur Stabilität der gesamten Gastronomiebranche bei. Mit unserem Antrag schlagen wir konkrete Gegenmaßnahmen vor, um künftige Betriebsschließungen zu verhindern und die notwendige Rechtssicherheit zu schaffen“, so der bundesweite Gastronomiesprecher der Freiheitlichen Wirtschaft (FW) und Landesobmann der FW-OÖ, Michael Fürtbauer.

Gleichbehandlung zu öffentlichen Einrichtungen bei Raucherräumen
Wir sehen es als Diskriminierung, dass Gastronomiebetrieben explizit die Errichtung von Raucherbereichen im Innenraum verwehrt wird, aber öffentliche Einrichtungen jedes Recht dazu haben. Die Herstellung einer Gleichbehandlung sorgt für den Erhalt betrieblicher Existenzen und gleichzeitig dafür, dass keine Rauch- und Lärmbelästigung auf Freiflächen stattfindet.

Überzogener Anrainerschutz und keine Vorverlegung von Sperrstunden
Wirte werden für das nicht strafbare Verhalten der Gäste zur Verantwortung gezogen und können mit vorverlegten Sperrstunden bestraft werden. Hier bedarf es praxisgerechter Regelungen der Anrainer- und Lärmproblematik. Eine Vorverlegung der Sperrstunden soll es nur mehr dann geben, wenn sicherheitspolizeiliche Bedenken vorliegen.

Klare und rechtssichere Definition der Freiflächen
Auf Gastgärten und Freiflächen ist per Definition das Rauchen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Nur ist die Gesetzeslage mehr als schwammig formuliert und individuell auslegbar. In einem Zelt mit 4 geschlossenen Seiten ist das Rauchen verboten, ist eine oder zwei Seiten offen, dann ist es eine Freifläche und es darf geraucht werden. Ein Windfang mit Dach und 3 verkleideten Seiten ist ein geschlossener Raum mit Rauchverbot. Beim Lokal daneben mit Markise und eingefassten Gastgarten hat man eine Freifläche und da ist das Rauchen erlaubt. Es sind daher Unklarheiten hinsichtlich des Begriffes der Freiflächen rasch und praxisgerecht zu beseitigen, damit es zu keinen zusätzlichen Beschränkungen und Bestrafungen kommt.

„Mit unserem Antrag und den konkreten Lösungsansätzen schaffen wir für Unternehmer der Gastronomie die Basis für Fortbestand und Rechtssicherheit. Kein Betrieb soll aufgrund unklarer Gesetzeslagen und Ungleichbehandlung zusperren müssen. Als echte Standortpartner fordern wir ein klares Bekenntnis für die Wirtschaft und die Umsetzung unserer zielführenden Maßnahmen zur Erhaltung unserer Wirte und der Wirtshauskultur“, so Fürtbauer abschließend.