Freiheitliche Wirtschaft (FW) bringt Antrag zur Wahlfreiheit der Gastronomen im Rahmen des Nichtraucherschutz-G ein!

WKO-VP-Krenn: Mit einem generellen Rauchverbot droht ein unaufhaltsames Wirtesterben!

„Mit der Abweisung des Antrages der Wiener Landesregierung hat der VfGH festgestellt, dass der Gesetzgeber bei der Raucherlaubnis in der Gastronomie seinen Gestaltungsspielraum nicht überschritten hat und somit das bestehende Nichtraucherschutzgesetz alle Vorgaben der Rechtmäßigkeit erfüllt. Daher braucht es keine nachträgliche Aufweichung des bestehenden Gesetzes, das eindeutig zu Lasten der heimischen Gastronomie geht!“, begründet der Obmann der Freiheitlichen Wirtschaft und WKÖ-Vizepräsident, Matthias Krenn, den Antrag zur Wahlfreiheit beim morgigen WKÖ-Wirtschaftsparlament.

Krenn dazu: „Es soll Lokalbetreibern in der freien Entscheidung der Unternehmensführung überlassen bleiben, ob sie auf der Grundlage der derzeitigen Rechtslage ein Nichtraucherlokal, ein Raucherlokal oder ein Lokal mit Nichtraucher- und Raucherbereich wollen. Die Wirte haben viel Geld in Lüftungsanlagen und die bauliche Trennung von Raucher- und Nichtraucher-Bereichen investiert. Mögliche einmalige Entschädigungszahlungen sind zwar gut gemeint, werden aber wie ein Strohfeuer verpuffen und für eine langfristige Zukunft gar nichts bringen. Gerade in der Tourismusbranche sind die einzigen ausschlaggebenden Erfolgsparameter die Gäste und ihr Konsumverhalten!“

„Wir können diese Unternehmer nicht im Stich lassen. Es muss daher Schluss sein, eine ganze Branche von mündigen Unternehmern so zu bevormunden. Als Freiheitliche Wirtschaft – gemeinsam mit der FPÖ – bestehen wir nachdrücklich auf die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung der Unternehmer. Als echte Standortpartner fordern wir dieses Bekenntnis daher von allen Interessensvertretern ein!“, so Krenn abschließend.