NoVA-Reparatur so rasch als möglich umsetzen!

FW-Fichtinger: Der Fahrzeughandel sowie die Käufer brauchen keine überteuerten Preise und eine ungewisse Zukunft!

„Im Rahmen der Steuerreform war eine aufkommensneutrale Reparatur der NoVA geplant. Nun droht im Hinblick auf die Nichtumsetzung dieser Reform ab dem 1. Jänner 2020 eine empfindliche Verteuerung von Neufahrzeugen, welche durch die Umstellung auf einen neuen Messzyklus bei der NoVA-Berechnung verursacht wird!“ so der stellvertretende Bundesparten-Obmann der Sparte Handel, Hermann Fichtinger, zu der momentan vorherrschenden Verunsicherung bei den Käufern und den Fahrzeughändlern.

Fichtinger weiter: „Es muss rasch gehandelt werden, um diese unbefriedigende Situation rasch zu entschärfen. Am besten wäre es, noch vor den kommenden Nationalratswahlen, die Steuerreform mit der NoVA-Reparatur im Nationalrat einem Mehrheitsbeschluss zuzuführen. Schon im Jahr 2017 habe ich eindrücklich vor den negativen Begleiterscheinungen der Umstellung des Mess- und Prüfverfahrens gewarnt!“

„Handel und Konsumenten brauchen auf jeden Fall Rechtssicherheit und Planbarkeit. Aus diesem Grund wäre die Minimallösung zumindest eine Verlängerung der bis dato gültigen Übergangsfrist um ein weiteres Jahr. Dies kann auch per Verordnung durch den Finanzminister erfolgen!“, fordert Fichtinger als zwischenzeitliche Lösung der prekären Situation.