Fischer verlangt Wiedereinführung der degressiven Abschreibung!

Auch Erhöhung der Wertgrenze für geringfügige Wirtschaftsgüter auf € 1.000 ist ein Muss!

Im Zuge der geplanten Steuerreform, welche auch die Wirtschaft entlasten soll, könne mit ein paar wenige Maßnahmen eine Investitionsoffensive leicht umgesetzt werden. Er jedenfalls könnte sich die Rückkehr zur degressiven Abschreibung, sowie der Erhöhung der Wertgrenze für geringfügige Wirtschaftsgüter von € 400.- auf € 1.000.- vorstellen, so der Landesobmann der Freiheitlichen Wirtschaft (FW), WKV Vizepräsident Ing. Edi Fischer, in einer Aussendung.

Fischer dazu: „Die Abschreibung soll sich der technologischen Entwicklung anpassen! Die degressive Abschreibung etwa hat gegenüber der linearen Abschreibung den Vorteil, dass die Abschreibungsbeträge in den ersten Nutzungsjahren höher sind. Sie bietet sich somit vor allem für Anlagegüter an, in denen, durch die wirtschaftliche und technische Entwicklungen in den ersten Jahren, mit hohen Wertminderungen zu rechnen ist. Damit könnte man für die Betriebe einen Anreiz für Investitionen schaffen. Auch die Änderung der Abschreibung von Immobilien mit derzeit 40 Jahren macht Sinn, das sich gerade die Lebensdauer in Investitionen wie etwa Wellnessanlagen oder Hotelzimmer massiv verkürzt hat.“

Um am Standort wettbewerbsfähig zu sein, braucht es neben Innovationsgeist und Engagement auch die Bereitschaft zur Investition in neue modernste Maschinen und Wirtschaftsgüter. Das macht aber nur Sinn, wenn diese Investitionen auch in einem betriebswirtschaftlich erträglichen Zeitraum verträglich abgeschrieben werden können, so der FW-Landesobmann von Vorarlberg, WKV Vizepräsident Ing. Edi Fischer, abschließend.