Freiheitliche Wirtschaft Vorarlberg begrüßt Klarstellung bei Kumulationsprinzip!

WKV-Vizepräsident Fischer: Die gestärkte Unschuldsvermutung und „Beraten statt Strafen“ sind die richtigen Signale!

„Immer wieder hat die Freiheitliche Wirtschaft in der Vergangenheit darauf verwiesen, dass übertriebene Verwaltungsstrafen die Existenz von Betrieben gefährden. Mit der nun geplanten Entschärfung des Kumulationsprinzips im Verwaltungsstrafrecht hat die türkis/blaue Regierung nun das richtige Signal gesetzt!“ so der Landesobmann der Freiheitlichen Wirtschaft und WKV-Vizepräsident KommR Ing. Edi Fischer in einer Aussendung.

Fischer dazu: „Dieses Bekenntnis ist ein Meilenstein im Kampf gegen überbordende Verwaltungsstrafen. Die Regierung löst damit ein wichtiges Wahlversprechen gegenüber der Wirtschaft ein und lässt sich auch nicht vom klassenkämpferischen Widerstand beeindrucken. Hier werden keine Arbeitnehmerrechte gekürzt, sondern gleichwertige Vergehen nicht auch noch mehrfach bestraft! Der Begutachtungsentwurf zum Verwaltungsstrafgesetz beinhaltet wichtige Impulse im Bereich des Verwaltungsstrafrechts. Sinnvoll ist vor allem, dass die berechtigte Kritik am Kumulationsprinzip und der Verschuldensvermutung berücksichtigt wurden. Mit der Novelle wird nun das Kumulationsprinzip im Verwaltungsstrafrecht eingeschränkt. Damit wurden wichtige Maßnahme für den Arbeits- und Wirtschaftsstandort Österreich gesetzt.“

„Die Freiheitliche Wirtschaft hat immer kritisiert, dass die parallele Verhängung von Strafen am Ende oftmals zu unverhältnismäßig hohen Strafen geführt hat, die in einigen Fällen sogar ein existenzbedrohendes Ausmaß angenommen haben. Wichtig ist uns auch, dass nun im Verwaltungsstrafrecht die Unschuldsvermutung gestärkt und der Grundsatz „Beraten statt strafen“ verwirklicht wird. Die immer schärferen Strafen im Verwaltungsrecht verlangen nach einem zeitgemäßen Verfahrensrecht und genau das wird mit dem Begutachtungsentwurf erreicht!“, so Fischer abschließend!