Reform der Sozialversicherungsanstalten: Es gibt keine Vollmacht der Regierung für den Hauptverband!

BO Krenn: Entscheidung wird ein einer Arbeitsgruppe zu finden sein!

„Bezugnehmend auf die Berichterstattung in den OÖ-Nachrichten vom 14.02.2018 und die darin von Dr. Alexander Biach als Vorsitzendem des Verbandsvorstandes des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger aufgestellte Behauptung, die Regierung habe dem Hauptverband das Okay gegeben, die Reform selbst auszuarbeiten, ist festzuhalten, dass dies nicht den Tatsachen entspricht. Die exakten Modalitäten für die Zusammenführung der Sozialversicherungsträger sind noch zu vereinbaren und hierfür ist die Einrichtung einer Arbeitsgruppe geplant!“, so der Bundesobmann der Freiheitlichen Wirtschaft und WKÖ-Vizepräsident Matthias Krenn, in einer Aussendung.

„Wie sich diese Arbeitsgruppe zusammensetzt und die Rollen verteilt werden, das bestimmt sicherlich die Regierung und nicht der Betroffene selbst. Jedenfalls kann von einem uneingeschränkten Handlungs-Pouvoir gar keine Rede sein!“, widerspricht Krenn, der gemeinsam mit Dr. Biach als Vorstandsmitglied im Verbandsvorstand sitzt.

„Die Sozialversicherungen sind noch immer ein Bereich, in dem es viele Ineffizienzen und Doppelgleisigkeiten gibt. Insofern ist das im Regierungsprogramm festgehaltene Ziel, am System zu sparen und nicht am Menschen, in jeder Hinsicht zu unterstützen. Dass es dazu aber auch einer kritischen Sicht von außen bedarf, versteht sich von selbst“, so Krenn abschließend.