Mehrfache Gesetzesreparaturen innerhalb kürzester Zeit dürfen nicht zu finanziellen Mehrbelastungen für Unternehmer führen!

Hinterreiter: In Sachen Registrierkassenpflicht hat die Bundesregierung wochenlang für Rechtsunsicherheit gesorgt und jetzt bleiben KMU auf unnötigen Umstellungskosten sitzen!

Die unendliche Geschichte der Registrierkassenpflicht ist um eine weitere Facette reicher. Nachdem entsprechende Gesetzestexte und Kundmachungen veröffentlicht wurden, haben zahlreiche Unternehmer die nötigen Schritte zur rechtlichen Absicherung eingeleitet. „Die Anschaffung einer neuen Registrierkasse ist mit großen finanziellen Aufwendungen verbunden, einige – insbesondere auch kleine Unternehmen – haben aber die Anschaffung bereits getätigt und stehen jetzt vor neuen rechtlichen Fakten.“, schildert Dietmar Hinterreiter, Landesvorstandsmitglied der Freiheitlichen Wirtschaft Tirol/RfW und Mitglied im Fachverband und Fachgruppe des Markt-, Straßen- und Wanderhandels, die Situation.

So wurde von einer kleinen bewirtschafteten Alm eine Kassa um rund 3.000,– Euro angeschafft. Nach der Neudefinition im Ministerrat benötigt die Alm nun doch keine Registrierkasse. Die Stornogebühr für die Bestellung der Kasse fällt mit 20 Prozent recht happig aus und so muss die Betreiberin 600,– Euro für nichts zahlen.“, zeigt Hinterreiter auf und erwartet entsprechende Hilfe von Seiten der Wirtschaftskammer und der Regierung.

„Es kann nicht sein, dass sich Bürger plötzlich mit Kosten konfrontiert sehen, die absolut nicht nötig gewesen wären. Wenn schon nicht mit der Lieferfirma über einen Verzicht der Stornogebühren verhandelt werden kann, dann, müssen  zumindest die Wirtschaftskammer oder die Regierung als Verursacher einspringen und ob den betroffenen Unternehmen über einen Fonds oder durch eine einmalige Unterstützung geholfen wird, überlasse ich der Kreativität der handelnden Personen!“, so Hinterreiter abschließend.