Novelle Tabakgesetz – eine Absurdität der Gesetzgebung!

Nationalrat bürdet Handel und Trafikanten immer mehr Verbote und Fristen auf!

„Bis zuletzt haben wir versucht, dieses Bevormundungs-und Verbotspaket zu verhindern, doch die Regulierungswut der Bundesregierung ist schwer bis gar nicht zu bremsen. Schockbilder und der hohle Spruch „Rauchen ist tödlich – hören Sie jetzt auf“ sollen das Gesundheitsbewusstsein der Österreicher schärfen. Die Entscheidungsträger unterschätzen den mündigen Bürger, der sich der Folgen sehr wohl bewusst ist. Es wird damit nur der bürokratische und finanzielle Aufwand für die Branche erhöht! Denn Zigaretten mit Aromen, wie Menthol, aber auch Kautabak müssen künftig komplett aus dem Sortiment verschwinden. Den Höhepunkt der Absurdität bildet für mich allerdings das rigorose Verbot des Versandhandels von E-Zigaretten und Liquiden. Scheinbar weiß die SPÖVP-Bundesregierung hier mehr als die Wissenschaft, denn wissenschaftliche Studien zur Schädlichkeit von E-Zigaretten sucht man vergebens!“, erklärte WKÖ-Vizepräsident und Bundesobmann der Freiheitlichen Wirtschaft/RfW Matthias Krenn.

„Erschwerend kommen die viel zu kurz bemessenen Übergangsfristen hinzu, die die Großhändler aber auch Trafikanten schwer unter Druck setzen. „Alte“ Zigarettenpackungen dürfen demnach nur noch bis 31. August 2016 ausgeliefert werden und die Deadline für den Verkauf ist der 20. Mai 2017! Das Gesetz ist in manchen Bereichen sogar widersprüchlich. Einerseits will man mit Schockbildern Bewusstsein schaffen, doch andererseits findet man auf Packungen zukünftig keine Angaben zu Nikotin- und Teergehalt mehr. Absurditäten in der Gesetzgebung stehen tatsächlich schon auf der Tagesordnung!“, so Krenn abschließend.