DIE NEUE FREIHEIT – Unternehmertum fördern

Freiheit und Flexibilität für wirtschaftlichen Erfolg

Unsere heimischen Betriebe brauchen berechenbare Rahmenbedingungen und Planungssicherheit. Sie müssen möglichst frei agieren und flexibel auf Herausforderungen reagieren können, um am Markt zu bestehen. Überregulierung untergräbt Vertrauen und verursacht hohe Kosten sowie einen Mehraufwand, der in keinem Verhältnis zum Nutzen steht. Daher ist es unser Anliegen, überflüssige bürokratische Hürden zu reduzieren und den Unternehmen so deutlich zu machen, dass Innovation und Fortschritt nicht bestraft, sondern gewünscht und gefördert werden.

Mit der Arbeitszeitflexibilisierung und der Beschleunigung von UVP-Verfahren wurden hier bereits Erfolge erzielt, ebenso wurde ein Verbot des Gold Plating, also der überschießenden Umsetzung von Unionsrecht, auf Schiene gebracht. Notwendig sind nun eine Vereinfachung und Modernisierung der Gewerbeordnung mit längeren Prüfintervallen bei genehmigten Betriebsanlagen und erleichterten Übergaben an Betriebsnachfolger, die Abschaffung der Pflichtveröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, die effiziente Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping und eine Reform der Wirtschaftskammer mit einer Senkung der Grundumlagen. Durch einen einheitlichen Gewerbeschein für freie Gewerbe und die Zusammenfassung verwandter Tätigkeiten in einem Gewerbe mit verschiedenen Ausformungen, können kostentreibende Mehrfachmitgliedschaften reduziert werden.

Die leidige Registrierkassenpflicht soll durch dauerhafte Beibehaltung der Übergangsregelung für die Belegerteilung, auch über das Jahr 2021 hinaus, entschärft werden. Dann ist es für Unternehmen im Einzelhandel sowie Markt-, Straßen- und Wanderhandel auch weiterhin möglich, statt der handelsüblichen Warenbezeichnung Sammelbegriffe und Gattungsbezeichnungen zu verwenden. So ersparen sich die Betriebe den aufwendigen Aufbau eines Warenwirtschaftssystems und die Anschaffung von Scan-Kassen.

Leistung belohnen durch spürbare steuerliche Entlastungen

Unter der rot-schwarzen Koalition hat die Steuer- und Gebührenbelastung ein unerträgliches Maß erreicht. Daher ist eine nachhaltige Senkung von Steuern und Lohnnebenkosten unumgänglich. Mehr Netto vom Brutto lautet die Devise.

Die Körperschaftssteuer beträgt derzeit 25% und liegt im regionalen Vergleich auf hohem Niveau. In den mittel- und osteuropäischen Staaten ist sie teils deutlich niedriger, in Ungarn liegt sie sogar nur bei 9%. Eine Senkung in Richtung 20% ist daher überfällig. Mindestens genauso relevant aus Sicht der Wirtschaft ist es, die Abschreibungsdauer von Vermögenswerten der realen Nutzungsdauer anzugleichen. Derzeit sind die zulässigen Abschreibungssätze teils so niedrig, dass der Barwert abzugsfähiger Kosten nicht, wie es im Idealfall sein sollte, bei 100% der Investition liegt, sondern nur bei durchschnittlich 65%. Sofort abschreibbar sind sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter. Hier liegt die Grenze aber bei lediglich 400€, was aus unternehmerischer Sicht realitätsfern ist, kostet doch selbst ein durchschnittlicher Laptop ohne besondere Programme das Dreifache. Wir fordern daher eine Anhebung auf zumindest 1.500€. Zum Vergleich: in den USA liegt die Grenze bei 1 Million US-Dollar.

Kleine und mittelständische Unternehmen sollen von großzügigen Pauschalierungen profitieren. Einerseits durch Einkommensteuerpauschalierung auf freiwilliger Basis, andererseits durch Ausweitung der Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht mittels Anhebung der Jahresumsatz-Grenzen von 30.000€ auf 35.000€.

Nicht nur Entlastungen durch geringere Steuertarife, sondern auch eine Steuerstrukturreform, die die Komplexität der Lohnverrechnung drastisch reduziert, ist das Ziel. Durch Zusammenfassung aller lohnabhängigen Abgaben in einer einheitlichen Dienstgeberabgabe und deren Abführung an eine einzige Stelle, sparen sich die Betriebe viel Aufwand. Die gleichzeitige Senkung der Lohnnebenkosten motiviert Unternehmen, neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Bagatellsteuern, die nur geringfügig zum Gesamtsteueraufkommen beitragen, aber hohen Verwaltungsaufwand herbeiführen, sind ersatzlos zu streichen. Dies betrifft etwa die Schaumweinsteuer und die Rechtsgeschäftsgebühren, die in der Realität oftmals umgangen werden.

Die sogenannte kalte Progression zehrt jedes Jahr einen großen Teil der inflationsbedingten Lohn- und Gehaltserhöhung auf. Eine jährliche automatische Tarifanpassung ist geboten, die Lohnerhöhung muss sich auf dem Konto bemerkbar machen!