Bundesvergabegesetz – Die Ohnmacht der Regierung!

BO Krenn: „Die Regierung musste sich der föderalistischen Macht beugen und die Novellierung des Bundesvergabegesetzes opfern!

“Die Überraschung war groß, als bekannt wurde, dass aufgrund von Einwänden des Landes Tirol, die Novellierung des Bundesvergabegesetzes verschoben wurde. Die Bundesregierung konnte nach monatelangen Verhandlungen letztendlich immer noch nicht alle Länder von der Wichtigkeit dieses Gesetzesentwurfs überzeugen.„Man arbeitet monatelang an einem Gesetzesentwurf, der den Wirtschaftsstandort Österreich nachhaltig stärkt und schafft es dann nicht, alle Bundesländer von der Wichtigkeit zu überzeugen. Der österreichischen Bundesregierung sollte bewusst sein, dass sie hier mit konjunkturellen Anreizen spielt, die vor allem den regionalen Arbeitsmarkt beeinflussen. Es ist ein gefährliches Spiel, bei dem es nur Verlierer geben wird, sollte beim nächsten Termin am 3. Dezember keine Einigung zu Stande kommen!“, verdeutlichte WKÖ-Vizepräsident und Bundesobmann der Freiheitlichen Wirtschaft/RfW Matthias Krenn.

„Konsensuale Politik gehört längst der Vergangenheit an! Es geht nur noch um Grabenkämpfe zwischen SPÖVP und einigen Ländern. Jedem Unternehmer ist bewusst, dass eine Änderung vom Billigstbieterprinzip hin zum Bestbieterprinzip längst notwendig ist. Aspekte, wie Qualitätssicherung, Förderung regionaler Branchen, aber auch Schaffung neuer Jobs sollten genug Überzeugungskraft haben. Billigstaufträge sorgen in den meisten Fällen nicht für Nachhaltigkeit, sondern nur für mehr Kosten!“, fügte Krenn hinzu.