FW-Landesobmann Ing. Klinger: Zurücknahme der Belastungen für die Wirtschaft

Die jüngste Steuerreform hat die Unternehmer und deren Mitarbeiter über Gebühr zur Gegenfinanzierung herangezogen.

Der Steuersatz für Kapitalerträge aus Gewinnen einer GmbH ist auf 27,5% angehoben worden, der besondere Steuersatz bei der Immobilienertragssteuer ist von 25% auf 30% gestiegen, der Sachbezug für Firmenfahrzeuge ist von 1,5% auf 2%, die Umsatzsteuer für Beherbergung von 10% auf 13%, die Besteuerung des Ab-Hof Verkaufes für Wein von 12% auf 13% erhöht worden. Dazu sind die Unternehmer mit einer Registrierkassenpflicht belegt worden und die Abschreibungszeiten bei gewerblichen Gebäuden auf 40 Jahre bzw. z.B. bei Mitarbeiterwohnungen auf 66,66 Jahre erhöht worden.

NAbg. Ing. Wolfgang Klinger fordert in einem Antrag die Wirtschaftskammer dazu auf, dass diese Belastungen wieder zurückgenommen werden!