Freiheitliche erwirken Entlastungsmaßnahmen

Erhöhung des Zuschusses zur Entgeltfortzahlung, Ausbau SVA-Unterstützung, Abschaffung Auflösungsabgabe

In der gestrigen Nationalratssitzung wurden einige Erleichterungen für unsere Ein-Personen-Unternehmen und Kleinbetriebe beschlossen. Ab 1. Juli 2018 gibt es für alle Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern eine spürbare Entlastung: Der Zuschuss für Betriebe bei der Entgeltfortzahlung wird von 50 auf 75 Prozent erhöht und die Unterstützungsleistungen für Betriebe bis fünfzig Mitarbeitern bleiben aufrecht. Durch die Ausweitung des Zuschusses profitieren Betriebe und Mitarbeiter, da ihre Arbeitsplätze abgesichert werden.

Die SVA-Unterstützungsleistung bei lang andauernder Erkrankung wird ab 1.7.2018 – für Betriebe mit weniger als 25 Beschäftigte – rückwirkend ab dem 4. Tag der Krankheit ausbezahlt, wenn der Krankenstand mindestens 43 Tage anhält. Gerade EPU profitieren von dieser Maßnahme, da lange Erkrankungen existenzbedrohend sein können.

„Eine Entlastung für alle heimischen Unternehmen bringt die gänzliche Abschaffung der Auflösungsabgabe. Diese sehr ärgerliche Strafsteuer gehört nun endlich der Geschichte an. Die Kurz-ÖVP und der ÖVP-Wirtschaftsbund haben all diese Entlastungsmaßnahmen bedauerlicherweise abgelehnt “, so FW-Bundesobmann WKÖ-Vizepräsident Bgm. Matthias Krenn.